Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist die Feststellung der Grenzen des Teilungsgebietes und der zugehörigen Grundstücke, ihre Bewertung, die Feststellung der Parteien und ihrer Anteilsrechte und der ihnen obliegenden Gegenleistungen, die Festsetzung der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, die Ermittlung des dem Anteilsrechte entsprechenden Anspruches der Parteien an den aufzuteilenden Grundstücken, die Entgegennahme der Wünsche der Parteien, die Ermittlung der auf jede Partei entfallenden Teilfläche (Abfindung) sowie die Feststellung der Grundlagen für die Regelung aller sonstigen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die anläßlich der Teilung einer Regelung bedürfen. Das Ermittlungsverfahren hat sich ferner auf die Erhebung zu erstrecken, ob und inwieweit an einzelnen Teilen noch bestimmte gemeinschaftliche Nutzungsrechte fortzubestehen haben.
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