Die Wanderung mit Bienenvölkern (Wanderbienen, Wandervölkern, Wanderimkereien) zur Honig- und Pollengewinnung ist jedermann, jedoch nur bei Seuchenfreiheit der Wandervölker und unter Beobachtung der nachfolgenden Vorschriften, gestattet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise