Zum Schutze der Bienen gegen fremde raubende Bienen sind die Halter der Bienenvölker verpflichtet, die Ursachen der Räuberei festzustellen und sie unverzüglich zu beseitigen, wenn sie im eigenen Bienenstande liegen (z. B. Weisellosikeit, unsachgemäße Fütterung).
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