Wem die Bezeichnung „Kurfonds“, „Kurkommission“ oder „Kurverwaltung“ im Sinne dieses Gesetzes nicht zukommt, ist es verboten, diese Bezeichnung oder eine solche zu führen, die den Anschein erwecken könnte, dass es sich um einen Kurfonds, eine Kurkommission oder die Kurverwaltung im Sinne dieses Gesetzes handelt.
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