Hat die Verwendungsänderung einen Wechsel auf eine Modellstelle des anderen Entlohnungsschemas zur Folge, so ist der Vertragsbedienstete in sinngemäßer Anwendung der §§ 37 Abs. 2, 38 und 38a neu einzustufen. Erhält dieser dadurch ein geringeres Monatsentgelt als nach der bisherigen Einstufung, so gilt § 41b Abs. 2 bis 5 sinngemäß.
LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 42 § 42
…§ 42 Wechsel des Entlohnungsschemas Hat die Verwendungsänderung einen Wechsel auf eine Modellstelle des anderen Entlohnungsschemas zur Folge, so ist der Vertragsbedienstete in sinngemäßer Anwendung der §…
§ 80c § 80c
…Unterstützung der Vertragsbediensteten und auf deren Verlangen die Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen an die Gleichbehandlungsbeauftragte. Die §§ 42, 43 und 46 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 gelten sinngemäß.…
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