LBedG 2000
Gliederung
III. Hauptstück Besondere Bestimmungen für Landesbeamte
1. Abschnitt Dienstverhältnis, Bezüge sowie Ruhebezüge und Versorgungsgenüsse der Landesbeamten*)
§ 99 § 99*)
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 24/2009
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