LBedG 2000
Gliederung
II. Hauptstück Besondere Bestimmungen für Landesangestellte § 85*) Begründung des Dienstverhältnisses
§ 87b § 87b*) Wiedereingliederungsteilzeit
Landesangestellten kann im Sinne von § 13a des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019
§ 82d LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 82d § 82d*) Dienstbezüge
…§ 81 Abs. 2 nicht anderes geregelt wird. Dem Landesbediensteten, dessen Wochenarbeitszeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder nach den §§ 42a, 42c, 49, 53, 87a, 87b oder 87c herabgesetzt worden ist, gebührt für diese Zeit ein dem Beschäftigungsausmaß entsprechend herabgesetzter Monatsbezug. (3) Die Bestimmungen über die Teuerungszulage gemäß § 62 Abs…
§ 62 § 62*) Dienstbezüge
…§ 81 Abs. 2 nicht anderes geregelt wird. Dem Landesbediensteten, dessen Wochenarbeitszeit aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder nach den §§ 42a, 42c, 49, 53, 87a, 87b oder 87c herabgesetzt worden ist, gebührt für diese Zeit ein dem Beschäftigungsausmaß entsprechend herabgesetzter Monatsbezug. (3) Die Landesregierung kann durch Verordnung bestimmen, dass die Monatsbezüge…
§ 95 § 95*) Abfertigung
…die Dauer einer Familienhospizkarenz nach § 42a Abs. 1 lit. b , einer Pflegeteilzeit nach § 42c , einer Bildungsteilzeit nach § 87a , einer Wiedereingliederungsteilzeit nach § 87b und einer Altersteilzeit nach § 87c als Bemessungsgrundlage für den Beitrag des Dienstgebers das monatliche Entgelt auf Grundlage der Arbeitszeit vor der Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes…
§ 32 § 32*) Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit
…Landesbedienstete, der länger als einen Monat a) einen Sonderurlaub nach § 41 , b) eine Herabsetzung der Wochenarbeitszeit nach den §§ 42c, 49, 53, 87a, 87b oder 87c oder c) eine Familienhospizkarenz nach § 42a , eine Pflegekarenz nach § 42b , eine Frühkarenz nach § 43 , eine Karenz nach den §§…
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