§ 5 § 5*)Verwendung von Begriffen
In Kraft seit 13. Juli 2023
Up-to-date
Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen alle Geschlechter gleichermaßen. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in einer für sie angemessenen Form zu verwenden.
*)Fassung LGBl.Nr. 35/2023
Rückverweise
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 42b § 42b*)Pflegekarenz
…wird (Abs. 2) oder b) einer in § 42a Abs. 1 genannten Person mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach § 5 des Bundespflegegeldgesetzes unter gänzlicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft in häuslicher Umgebung widmet oder c) einer demenziell erkrankten oder minderjährigen, in § 42a Abs. 1…