§ 20 § 20*)
In Kraft seit 01. Juni 2005
Up-to-date
§ 20 § 20*) — LBedG 2000
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 17/2005
§ 9a LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 9a § 9a*)Fachliche Anstellungserfordernisse fürErzieher an Schülerheimen
…oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichzustellen sind. (12) Die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für den partiellen Berufszugang nach dem Recht der Europäischen Union richtet sich nach § 20 des Landes-Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetzes. Im Falle einer solchen Anerkennung genügt diese abweichend von Abs. 1 und 2 als fachliche Qualifikation für die Ausübung eines…
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