§ 121 § 121*)Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 36/2011
In Kraft seit 19. August 2011
Up-to-date
Der § 74 in der Fassung LGBl.Nr. 36/2011 tritt rückwirkend am 1. Jänner 2011 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 36/2011
Rückverweise
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 82 § 82*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungendes 1. Unterabschnittes
…– Überprüfungskommission – mit der Maßgabe, dass abweichend von den Abs. 4, 5, 7 und 8 die Aufgaben der Überprüfungskommission von der Dienstbeurteilungskommission nach § 121 i.V.m. § 18 des Landesbedienstetengesetzes 1988 wahrgenommen werden; Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass an Stelle der Personalvertretung der Betriebsrat der Krankenanstalt, dem der jeweilige Bedienstete angehört, zu hören…