§ 116 § 116*)Übergangsbestimmung für das Dienststrafverfahren(Novelle LGBl.Nr. 39/2007)
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
Dienststrafverfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl.Nr. 39/2007 eingeleitet wurden, sind nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften zu beenden.
*) Fassung LGBl.Nr. 39/2007, 24/2009
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