§ 111 § 111*)Besondere Bestimmungen über die Leistungsprämie
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Die Leistungsprämie gemäß § 82k darf frühestens mit dem 1. Jänner 2005 gewährt werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019
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