§ 101 § 101*)
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 24/2009
Rückverweise
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 34 § 34*)Versetzung, Dienstzuteilung und Verwendungsänderung
…Ausbildung befinden, für die Verwendungsänderungen in der Natur der Ausbildung gelegen sind. (8) In den Betrieben des Landes bleiben die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates gemäß § 101 Arbeitsverfassungsgesetz von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 7 unberührt. *) Fassung LGBl.Nr. 49/2015, 65/2019, 35/2023…