Anl. 9
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Einreihungsplan
*) Fassung LGBl.Nr. 65/2019
Anhänge
Anlage 9PDFRückverweise
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 82f § 82f*)Bewertung der Stellen
…spezielle Arbeitsbedingungen – 40 Gewichtspunkte. Die näheren Voraussetzungen der Bewertung und Einreihung sind von der Landesregierung durch Verordnung festzulegen. (2) Der Einreihungsplan gemäß Anlage 9 bildet die Struktur der Stellen ab. Er enthält die Gehaltsklassen 1 bis 29 und ist nach den Funktionsbereichen „Führung”, „Verwaltung”, „…