LBedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Landesbeamte
8. Abschnitt Nebenbezügezulagen Anspruch auf Nebenbezügezulagen
§ 96 Anspruchsbegründende Nebenbezüge
Rückverweise
Von den in den §§ 69 Abs. 1 und 2 sowie 69a genannten Nebenbezügen und Sonderzahlungen zu Nebenbezügen eines Landesbeamten begründen den Anspruch auf eine Nebenbezügezulage (anspruchsbegründende Nebenbezüge):
a) Überstundenvergütung,
b) Mehrstundenvergütung,
c) Mehrleistungsvergütung und Sonderzahlungen zur Mehrleistungsvergütung nach § 69a,
d) Verwendungszulage und Sonderzahlungen zur Verwendungszulage nach § 69a,
e) Bereitschaftszulage,
f) Sonn- und Feiertagszulage,
g) Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2011, 35/2017
§ 82a LBedG 1988 · LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 82a Anpassung des Ruhebezuges
…Der Ruhebezug samt Ruhebezugzulage ( § 79 ) und Nebenbezügezulage ( § 96 ) erhöht sich um die Teuerungszulage nach § 56 Abs. 4. *) Fassung LGBl.Nr. 23/2009, 67/2010…
§ 95
…1) Einem Landesbeamten des Ruhestandes, der anspruchsbegründende Nebenbezüge ( § 96 ) bezogen hat, gebührt eine monatliche Nebenbezügezulage zum Ruhebezug. (2) Den Hinterbliebenen eines Landesbeamten, der anspruchsbegründende Nebenbezüge bezogen hat, gebührt eine monatliche Nebenbezügezulage zum Versorgungsgenuss…