§ 82a Anpassung des Ruhebezuges
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
LBedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Landesbeamte
5. Abschnitt Bezüge während des Dienststandes § 56*) Dienstbezüge
§ 82a Anpassung des Ruhebezuges
Der Ruhebezug samt Ruhebezugzulage (§ 79) und Nebenbezügezulage (§ 96) erhöht sich um die Teuerungszulage nach § 56 Abs. 4.
*) Fassung LGBl.Nr. 23/2009, 67/2010
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