LBedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Landesbeamte
9. Abschnitt Ahndung von Pflichtverletzungen Anwendung von Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 2000
§ 102 § 102*)
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000
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