§ 97c § 97c
In Kraft seit 01. Juli 2003
Up-to-date
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
§ 197b LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 197b § 197b
…Beschäftigungsfragen, ABl. Nr. L 204 vom 26. 07. 2006 S. 23, umgesetzt. (5) Durch die §§ 97a bis 97c dieses Gesetzes werden die Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit…
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