(1) Die regelmäßige Wochendienstzeit des Beamten ist auf seinen Antrag zur Betreuung
1. eines eigenen Kindes,
2. eines Wahl- oder Pflegekindes oder
3. eines sonstigen Kindes, für dessen Unterhalt der Beamte und (oder)sein Ehegatte überwiegend aufkommen,
bis auf die Hälfte des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes herabzusetzen. § 61 Abs. 2 und 4 ist anzuwenden.
(2) Die Herabsetzung wird für die Dauer eines Jahres oder eines Vielfachen eines Jahres oder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes wirksam. Sie endet spätestens mit der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
(3) Eine solche Herabsetzung ist nur zulässig, wenn
1. das Kind dem Haushalt des Beamten angehört und
2. der Beamte das Kind überwiegend selbst betreuen will.
(4) Der Beamte hat den Antrag auf Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit spätestens zwei Monate vor dem gewollten Wirksamkeitsbeginn zu stellen.
(5) Abweichend von Abs. 1 und 2 ist dem Beamten für die von ihm beantragte Dauer, während der er Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auch unter die Hälfte des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes zu gewähren.
(6) Abweichend von Abs. 2 und 3 ist eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege oder Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes mit Behinderungen, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 bezogen wird, auch nach der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes oder über die Vollendung des achten Lebensjahres hinaus zu gewähren. Der gemeinsame Haushalt nach Abs. 3 Z 1 besteht weiter, wenn sich das behinderte Kind nur zeitweilig wegen Heilbehandlung außerhalb der Hausgemeinschaft aufhält.
§ 1 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 1 Anwendungsbereich
…von Beamtinnen oder Beamten nach dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft ( Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG ) sinngemäß anzuwenden: § 44 Abs. 2, § 62 Abs. 1 Z 3, § 92 Abs. 4 Z 1 lit. c und § 96 Abs. 2…
§ 38 § 38
…privaten Rechts ausübt, deren Anteile ganz oder teilweise im Eigentum des Landes stehen. (3) Der Beamte, 1. dessen regelmäßige Wochendienstzeit nach §§ 61, 62 oder 64a herabgesetzt worden ist oder 2. der eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Bgld. MVKG in Anspruch nimmt, darf eine Nebentätigkeit nur ausüben, wenn und insoweit…
§ 63 § 63
…um seine Unterschreitung zu vermeiden. (3) Abgesehen vom Fall des Abs. 2 kann ein Beamter, dessen regelmäßige Wochendienstzeit nach den §§ 61, 62 oder 64a herabgesetzt worden ist, über die für ihn maßgebende Wochendienstzeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich…
§ 11 § 11
…der Beantragung, Inanspruchnahme oder Ausübung 1. einer Telearbeit nach § 37a , 2. einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 62 , 3. einer Pflegeteilzeit nach § 64a , 4. einer zulässigen Nebenbeschäftigung nach § 70 , 5. eines Frühkarenzurlaubes nach § 95a , 6. einer Pflegefreistellung…
§ 82 Bgld. LVBG 2013 · Bgld. LVBG 2013 · Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013
§ 82 § 82
…27 und 28 Bgld. MVKG oder nach § 35 Bgld. MVKG oder einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes gemäß § 62 Abs. 1 bis 5 LBDG 1997 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 und 2 das Dienstverhältnis kündigt. (4) Aus dem Anlass der Eheschließung kann nur einer der beiden…
§ 71a § 71a
… 11 Abs. 1 ausübt oder eine Telearbeit nach § 14 , eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 62 LBDG 1997 in Verbindung mit § 42 , eine Pflegeteilzeit nach § 64a LBDG 1997 in Verbindung mit § 42 , einen Frühkarenzurlaub nach §…
§ 78 § 78
…der Beantragung, Inanspruchnahme oder Ausübung 1. einer Telearbeit nach § 14 , 2. einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes nach § 62 LBDG 1997 in Verbindung mit § 42 , 3. einer Pflegeteilzeit nach § 64a LBDG 1997 in Verbindung mit § 42 , 4. einer zulässigen…
§ 89b § 89b
…ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Bgld. MVKG , auf Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zur Betreuung eines Kindes ( § 42 LVBG 2013 iVm § 62 LBDG 1997 ), Pflegeteilzeit ( § 42 LVBG 2013 iVm § 64a LBDG 1997 ) und Wiedereingliederungsteilzeit ( § 44a ) besteht. (7) Vertragsbedienstete die die Marktzulage gemäß Abs…
§ 39 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 39 § 39
…MVKG , 4. einem Beamten, der während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Bgld. MVKG oder einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes gemäß § 62 Abs. 1 bis 5 LBDG 1997 , freiwillig aus dem Dienstverhältnis austritt. Aus dem Anlass seiner Eheschließung kann nur einer der beiden Ehegatten - und auch das nur einmal - die Abfertigung in Anspruch…
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