§ 28 Dienstprüfung
In Kraft seit 01. Januar 1998
Up-to-date
Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Diese ist Bestandteil der Grundausbildung.
Rückverweise
LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
Anl. 1 Sonderbestimmungen für einzelne Verwendungen
…Das Erfordernis der Z 2.1 wird durch die erfolgreiche Ablegung der Berufsreifeprüfung nach dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998, ersetzt. 2.5. für die Verwendung Erfordernis a) im medizinisch-technischen Dienst zusätzlich zum…