Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Den Beamten des früheren Dienstzweiges “Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst”, die vor dem 29. März 1979 auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV ernannt worden sind, steht der Amtstitel “Kanzleidirektor” zu.
§ 188 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 188
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 188 Amtstitel Den Beamten des früheren Dienstzweiges “Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst”, die vor dem 29. März 1979 auf einen Dienstposten der Dienstklasse IV…
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