§ 161a Sabbatical
In Kraft seit 01. Januar 2009
Up-to-date
§ 96b ist auf Lehrerinnen und Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Rahmenzeit und die Freistellung volle Schuljahre zu umfassen haben. Als Schuljahr gilt dabei jeweils der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden