§ 146 Beschwerde des Beschuldigten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 146 Beschwerde des Beschuldigten — LBDG 1997
Auf Grund einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.
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