Der Vorgesetzte hat über den provisorischen Beamten vor der Definitivstellung zu berichten, ob der Beamte den Arbeitserfolg aufweist, der im Hinblick auf seine dienstliche Stellung zu erwarten ist.
§ 191 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 191 § 191
…Leistungsfeststellung (1) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der §§ 99 bis 109 anhängige Leistungsfeststellungsverfahren sind nach diesem Gesetz fortzuführen. (2) Die nach dem Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48, in der geltenden Fassung, zuletzt gültigen Leistungsfeststellungen…
§ 29 Bgld. LVwGG · Bgld. LVwGG · Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 29 § 29
…Beurteilungsergebnisses auf Grund eines Erkenntnisses der Vollversammlung als Leistungsfeststellung gilt. (2) § 105 Abs. 2 bis 7 und §§ 106 bis 109 LBDG 1997 sind nicht anzuwenden. (3) Eine im Zeitpunkt der Ernennung zum Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes aufrechte Leistungsfeststellung gilt als Leistungsfeststellung im Sinne des Abs. 1 . Dies…
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