§ 52c Dienstzulage für Lehrer an zweisprachigen Schulklassen
In Kraft seit 25. Mai 2017
Up-to-date
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 32 Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes
…Vergütung gilt als Erschwerniszulage. Sie ist nach Art und Umfang der tatsächlichen Anwendung der Sprache gemäß Abs. 1 in Prozentsätzen der im § 52c angeführten Dienstzulage zu bemessen. (3) Auf den Anspruch und das Ruhen der Vergütung ist § 17 Abs. 5 und 6 sinngemäß anzuwenden. (4…