LBBG 2001
Gliederung
(1) Dem Beamten gebühren Monatsbezüge.
(2) Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen (Dienstalterszulagen, Dienstzulagen, Verwaltungsdienstzulage, Verwendungszulage, Pflegedienstzulage, Pflegedienst-Chargenzulage, Ergänzungszulagen, Kinderzulage, Teuerungszulagen).
(3) Außer den Monatsbezügen gebührt dem Beamten für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 % des Monatsbezuges, der ihm für den Monat der Auszahlung zusteht. Steht ein Beamter während des Kalendervierteljahres, für das die Sonderzahlung gebührt, nicht ununterbrochen im Genuss des vollen Monatsbezuges, so gebührt ihm als Sonderzahlung nur der entsprechende Teil. Als Monat der Auszahlung gilt bei Ausscheiden aus dem Dienststand jedenfalls der Monat des Ausscheidens aus dem Dienststand.
(4) Der besoldungsrechtliche Referenzbetrag ist mit 79,395% des vollen Gehaltes der Gehaltsstufe 2, Dienstklasse V, einer Beamtin oder eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung festgesetzt und kaufmännisch auf ganze Centbeträge gerundet.
§ 25 Bgld. LVwGG · Bgld. LVwGG · Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 25 § 25
…Präsidenten 75%, für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten 50% und für die sonstigen Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes 25% des Referenzbetrags gemäß § 4 Abs. 4 LBBG 2001 . Die Dienstzulage ist Teil des Monatsbezugs ( § 4 Abs. 2 LBBG 2001 ) und ruhegenussfähig. § 44 Abs. 5 LBBG …
§ 17 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 17 § 17
…die Überstundenvergütung ( § 19 ), 2. die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan ( § 20 ), 3. die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) ( § 21 ), 4. die Journaldienstzulage ( § 22 ), 5. die Bereitschaftsentschädigung ( § 23 ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 24 ), 7. die Belohnung ( § 25 ), 8. die…
§ 21 § 21
…Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (1) Soweit im Abs. 4 nichts anderes bestimmt ist, gebührt dem Beamten für jede Stunde der Dienstleistung an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag an Stelle der Überstundenvergütung nach § …
§ 30 § 30
…Wegstrecke im Sinne des Abs. 1 Z 1 - mit Ausnahme einer Wegstrecke von weniger als elf Kilometern - auf volle Kilometer kaufmännisch zu runden. (4) Der Betrag nach Abs. 2 ändert sich um den Prozentsatz, um den sich das Gehalt einer Landesbeamtin oder eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung der…
§ 31 § 31
…übertritt. In diesen Fällen ist der Jubiläumszuwendung der Monatsbezug, welcher der vollen besoldungsrechtlichen Stellung im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienststand entspricht, zugrunde zu legen. (4) Hat die Beamtin oder der Beamte die Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung erfüllt und ist sie oder er gestorben, ehe die Jubiläumszuwendung ausgezahlt worden…
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