§ 34b Kaufkraftausgleichszulage
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
Dem Beamten gebührt eine Kaufkraftausgleichszulage, wenn die Kaufkraft des Euro am ausländischen Dienst- und Wohnort des Beamten geringer ist als im Inland.
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 82 Zuteilungsgebühr
…Vergütung sind anzuwenden: 1. bei einer Dienstzuteilung in der Dauer von weniger als zwei Jahren § 34a Z 1 bis 3, § 34b und § 34c, 2. bei einer Dienstzuteilung in der Dauer von mindestens zwei Jahren die §§ 34a bis 34d und 34f. Wird…