LBBG 2001
Gliederung
Dem Beamten gebührt eine Kaufkraftausgleichszulage, wenn die Kaufkraft des Euro am ausländischen Dienst- und Wohnort des Beamten geringer ist als im Inland.
§ 82 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 82 § 82
…Vergütung sind anzuwenden: 1. bei einer Dienstzuteilung in der Dauer von weniger als zwei Jahren § 34a Z 1 bis 3, § 34b und § 34c , 2. bei einer Dienstzuteilung in der Dauer von mindestens zwei Jahren die §§ 34a bis 34d und 34f . Wird…
§ 96 § 96
… 88 Abs. 2 Z 3 und 4 100 % des Monatsbezuges zuzüglich der Auslandsverwendungszulage und der Kaufkraftausgleichszulage ( §§ 34a und 34b ), der für den Monat gebührt, in dem die Übersiedlung stattfindet. (2) § 88 Abs. 3 ist mit der Abweichung anzuwenden, dass an die…
Rückverweise