Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden. Belohnungen können auch aus sonstigen besonderen Anlässen gewährt werden.
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 11 Überstellung und Vorbildungsausgleich
…das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aus einem vertraglichen Dienstverhältnis ist einer Überstellung gleichzuhalten. Die Bestimmungen über die Zuordnung der Entlohnungsgruppen zum akademischen Bereich nach § 25 Bgld. LVBG 2013 sind sinngemäß anzuwenden. (4) Schließt die Beamtin oder der Beamte ein Studium gemäß Z 1.1. oder Z 1.1a. der…
§ 17 Nebengebühren
… 21), 4. die Journaldienstzulage (§ 22), 5. die Bereitschaftsentschädigung (§ 23), 6. die Mehrleistungszulage (§ 24), 7. die Belohnung (§ 25), 8. die Erschwerniszulage (§ 26), 9. die Gefahrenzulage (§ 27), 10. die Aufwandsentschädigung (§ 28), 11. die Fehlgeldentschädigung (§ 29), 12…