LBBG 2001
Gliederung
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden. Belohnungen können auch aus sonstigen besonderen Anlässen gewährt werden.
§ 17 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 17 § 17
… 21 ), 4. die Journaldienstzulage ( § 22 ), 5. die Bereitschaftsentschädigung ( § 23 ), 6. die Mehrleistungszulage ( § 24 ), 7. die Belohnung ( § 25 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 26 ), 9. die Gefahrenzulage ( § 27 ), 10. die Aufwandsentschädigung ( § 28 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 29 ), 12…
§ 45a § 45a
…1 zugrunde zu legen. (8) Die Ergänzungszulage ist der Bemessung von Nebengebühren für zeit- oder mengenmäßige Mehrleistungen abweichend von den §§ 17 bis 25 LBBG 2001 nicht zugrunde zu legen. (9) Eine Ergänzungszulage nach den Abs. 1 bis 8 gebührt nicht, wenn 1. die Beamtin oder der Beamte in eine…
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