§ 112a § 112a
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
LBBG 2001
Gliederung
Die Verordnung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, LGBl. Nr. 35/2002, tritt mit 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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