(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Abweichend von Art. I Z 10 beträgt für die Zeit vom 1. Jänner 2002 bis 30. April 2002 der Fahrtkostenanteil, den der Beamte selbst zu tragen hat (Eigenanteil), 34,9 Euro monatlich.
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
Art. 2
…18, 19, 20, 21, 22, 29 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. (3) § 12d und § 35 Abs. 13 LBBG 2001 treten mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft.…
§ 120a Besoldungsreform 2015 - Überleitung bestehender Dienstverhältnisse
…die Stelle des zweijährigen Zeitraums ein vierjähriger Zeitraum. Maßgebend ist die Verwendungsgruppe im Zeitpunkt der Überleitung. (2c) Mit Abs. 2a und 2b werden die Art. 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. Nr. L…