Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
LBBG 2001
Gliederung
§ 11 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 11 § 11
…Überstellung und Vorbildungsausgleich (1) Überstellung ist die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe. Das Besoldungsdienstalter einer Beamtin oder eines Beamten ändert sich anlässlich einer…
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