Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Rückverweise
LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 11 Überstellung und Vorbildungsausgleich
…1) Überstellung ist die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten einer anderen Besoldungs- oder Verwendungsgruppe. Das Besoldungsdienstalter einer Beamtin oder eines Beamten ändert sich anlässlich einer…
§ 118 Überstellung
…1) Weist eine Beamtin oder ein Beamter, die oder der am 30. Juni 2008 dem Dienststand angehört hat, aufgrund der Nichterfüllung des Erfordernisses des abgeschlossenen…