§ 9 Wirksamkeit der Anrechnung
In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date
Die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten wird spätestens mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand oder des Abgängigwerdens des Beamten wirksam.
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 72 § 72
…tritt bei der Anwendung der §§ 8 bis 11 LB-PG der Eintritt der in Z 9 geregelten Bedingung. 9. § 9 LB-PG ist mit der Ergänzung anzuwenden, dass Versicherungszeiten gemäß § 224 ASVG aufschiebend bedingt anzurechnen sind. Die Bedingung wird erfüllt und die Anrechnung wirksam, wenn…
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