§ 55 Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
In Kraft seit 01. Juni 2011
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LB-PG
Gliederung
6. Abschnitt Versorgung bei Abgängigkeit
§ 55 Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
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