§ 37c Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2012 bis 2014
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Für die Jahre 2012 bis 2014 sind die Ruhe- und Versorgungsbezüge abweichend von § 37 unter Bedachtnahme auf die finanziellen Möglichkeiten des Landes und die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten für diese Jahre durch Verordnung der Landesregierung zu erhöhen.
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