§ 18 § 18
In Kraft seit 01. August 2022
Up-to-date
§ 18 § 18 — LB-GG
(Anm: entfallen auf grund LGBl Nr 48/2022).
§ 3 LB-GG · LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 3 Begriffsbestimmungen
…oder der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über die Bedienstete oder den Bediensteten betraut ist (§ 9a Abs 1 L BG, § 18 Abs 1 L-VBG). Im Bereich der SALK ist auch die Geschäftsführung Vorgesetzte im Sinn dieser Bestimmung.…
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