Anl. 2
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
§ 7 LB-GG · LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 7 Modellstellen-Verordnung
…§ 7 (1) Die Landesregierung hat in einer Modellstellen-Verordnung festzulegen: 1. die abstrakt möglichen Anforderungsgrade für jede Anforderungsart ( Abs 3 iVm Anlage 2 ) und 2. für jede Modellstelle die für die jeweiligen Anforderungsarten ( Abs 2 ) konkret maßgeblichen Anforderungsgrade. In der Modellstellen-Verordnung ist auch die für jede…
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