§ 39 Einnahmen
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
Die finanziellen Erfordernisse der Landarbeiterkammer werden gedeckt:
1. durch die Kammerumlage;
2. durch Einnahmen aus eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen;
3. durch allfällige anderweitige Zuwendungen.
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