§ 25 Aufgaben der Hauptwahlbehörde
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Die Hauptwahlbehörde entscheidet in allen Fragen, die sich über das Wahlrecht und dessen Ausübung ergeben. Ihr kommen insbesondere zu:
1. die Prüfung der Wahlvorschläge;
2. die Festlegung der Form und des Inhaltes des amtlichen Stimmzettels;
3. die amtswegige Ergänzung oder Berichtigung des Wählerverzeichnisses;
4. die Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis;
5. die Auszählung der Stimmen;
6. die Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl einschließlich der Zuordnung der Mandate;
7. die Kundmachung des Wahlergebnisses;
8. die Entscheidung über Wahlanfechtungen.
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