§ 7 Inhalt des Arbeitsvertrages
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
Art und Ausmaß der Dienstleistung werden durch Vereinbarung bestimmt. In Ermangelung einer solchen ist die den Umständen angemessene Arbeit unter billiger Berücksichtigung des Ortsgebrauches zu leisten.
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