Der Salzburger Gemeindeverband und die Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes sind berufen, die Interessen der Gemeinden des Landes zu vertreten.
Art. 90 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz
Art. 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…75 Abs. 1 Z 1 lit. a und lit. b treten mit Beginn der XXI. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft. 3. Art. 53 tritt mit Ablauf des Tages der Wahl des Landtages für die XXI. Gesetzgebungsperiode in Kraft und ist erstmals bei der Wahl der Landesregierung für…
Art. 14 Artikel 14
…dieser Partei. (2) Mitglieder der Landesregierung gehören jeweils dem Landtagsklub jener Abgeordneten derselben wahlwerbenden Partei bei der Landtagswahl an, auf Grund deren Wahlvorschlages (Artikel 53 Absatz 4) sie zu Mitgliedern der Landesregierung gewählt wurden. Sofern die Person bei der Landtagswahl keiner wahlwerbenden Partei angehört hat, ist bei gemeinsamen Wahlvorschlägen zudem…
Art. 15 Wahl der Präsidentinnen und der Präsidenten des Landtages
…gesonderten Wahlgang ohne Bindung an diesen Wahlvorschlag mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. (6) Die Dritte Präsidentin oder der Dritte Präsident wird in sinngemäßer Anwendung des Artikels 53 Absatz 7 des Landes-Verfassungsgesetzes LGBl. Nr. 42/1981 in der Fassung LGBl. Nr. 75/2013 gewählt. (7) Erstattet eine Partei, der nach…
Art. 54 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 54 Verpflichtung zur Erstellung der Unterlagen, Vorlagepflicht
…die Bedarfsermittlung sowie die Berechnung der Soll-Kosten und Folge-Kosten übersichtlich, detailliert und nachvollziehbar darzustellen. (2) Dazu ist verpflichtet: a) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z 1 und 2 die Landesregierung, b) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z 3 das…
Art. 56 Gesamtkostenverfolgung
…1) Der Landesrechnungshof hat bei Projekten im Sinne des Art. 53 während der Projektabwicklung Kontrollen der Ist-Kosten auf ihre Übereinstimmung mit den Soll-Kosten-Berechnungen vorzunehmen (Gesamtkostenverfolgung). (2) Die gemäß Art. 54 Abs. …
Art. 47 Aufgaben des Landesrechnungshofes
…1) Der Landesrechnungshof hat folgende Aufgaben: 1. Gebarungskontrolle (Art. 50 bis 52), 2. Projektkontrolle (Art. 53 bis 55), 3. Gesamtkostenverfolgung von Projekten (Art. 56), 3a. Jahresbericht und Tätigkeitsbericht (Art. 57), 4. Stellungnahme zum Entwurf des Landesbudgets und des Landesrechnungsabschlusses…
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