Sofern die Landesregierung nicht bereits durch besondere landesgesetzliche Bestimmungen zu Überschreitungen des festgestellten Haushaltsplans ermächtigt ist, hat die Landesregierung dafür im Vorhinein die Zustimmung des Landtages einzuholen.
Art. 49a L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 49a Datenschutz
…der Informationsfreiheit gemäß Art. 22a Abs. 2 zweiter Satz B-VG zu wahren. (2) Der Landesrechnungshof ist berechtigt, personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner landesverfassungsgesetzlich übertragenen Prüf- und Kontrollaufgaben (Art. 47 bis 57 und Art. 58) zu verarbeiten. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist…
§ 18 ALHG 2018 · ALHG 2018 · Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018
§ 18 Mittelübertragungen
…§ 18 (1) Die Landesregierung wird vorbehaltlich des Abs 2 ermächtigt, ohne vorherige Genehmigung des Landtags ( Art 47 L-VG ) von sich aus die im Landesvoranschlag bei einzelnen Ansatzteilen veranschlagten Mittel im Finanzierungshaushalt für unabweisbare Mehrauszahlungen zu überschreiten, wenn dafür eine zulässige Bedeckung durch Minderauszahlungen…
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