(1) Gesetzesvorschläge gelangen an den Landtag als Anträge seiner Mitglieder oder als Vorlagen der Landesregierung.
(2) Jeder von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten gestellte und in einer Volksabstimmung angenommene Gesetzesantrag (Volksbegehren) ist von der Landesregierung dem Landtag in Form eines Gesetzesvorschlages zur Behandlung vorzulegen.
Art. 49a L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 49a Datenschutz
…Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und die Mitteilungspflicht gemäß Art. 19 DSGVO finden keine Anwendung. (10) Das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO ist auf die Veröffentlichung von Dokumenten des Landesrechnungshofes beschränkt. (11) Die in Abs. 6 bis 10 genannten Beschränkungen gelangen nur insoweit zur Anwendung…
§ 1 BQ-AnerG · BQ-AnerG · Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
…einem reglementierten Beruf; 4. die Anerkennung von in einem anderen Staat absolvierten Berufspraktika; 5. die Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf Gesetzesvorschläge im Sinn des Art 21 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 und Entwürfe von Verordnungen, die auf Grund von Landesgesetzen erlassen werden, sofern diese in Bezug auf einen landesgesetzlich zu regelnden Beruf…
Rückverweise