L-VG
Gliederung
(1) Der Landtag ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Ein Verfassungsgesetz oder in einem einfachen Gesetz enthaltene Verfassungsbestimmungen sowie die Geschäftsordnung des Landtages oder ihre Änderung können nur bei Anwesenheit von wenigstens der Hälfte der gewählten Mitglieder und mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden; sie sind ausdrücklich als Landesverfassungsgesetz bzw als Verfassungsbestimmungen zu bezeichnen.
Art. 90 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz
Art. 90 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
…erstmals bei der Wahl der Präsidenten für die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Landtages anzuwenden. 2. die Änderung im Inhaltsverzeichnis, Art. 10 Abs. 5, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1, Art. 32, Art. 37 Abs. 1, 1a und 6, Art. 38, Art…
Art. 49a L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 49a Datenschutz
…eine Pflicht zur weiteren Verarbeitung der Daten vorsehen, unberührt. (9) Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und die Mitteilungspflicht gemäß Art. 19 DSGVO finden keine Anwendung. (10) Das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO ist auf die Veröffentlichung von Dokumenten des Landesrechnungshofes beschränkt. (11) Die in Abs…
Art. 50 L-VG · L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 1999
Art. 50
…Vereinbarungen werden für das Land durch den Landeshauptmann abgeschlossen. Vereinbarungen, die auch den Landtag binden sollen, dürfen nur mit Genehmigung des Landtages geschlossen werden, wobei Art. 19 sinngemäß anzuwenden ist. (2) Vom Landtag genehmigte Vereinbarungen sind im Landesgesetzblatt zu verlautbaren. (3) Die Entwürfe von Vereinbarungen, die der Genehmigung des Landtages bedürfen, sind…
Art. 49
…Wirkungsbereiches abschließen. (2) Gesetzesändernde oder gesetzesergänzende Staatsverträge sowie andere Staatsverträge, die auch den Landtag binden sollen, dürfen nur mit Genehmigung des Landtages geschlossen werden, wobei Art. 19 sinngemäß anzuwenden ist. Der Landtag kann anlässlich der Genehmigung eines gesetzesändernden oder gesetzesergänzenden Staatsvertrages beschließen, dass dieser durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist…
Rückverweise