§ 10 Herausgabe im Internet
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
L-VerlautG
Gliederung
2. Abschnitt Salzburger Landes-Zeitung
§ 10 Herausgabe im Internet
Rückverweise
Die Landesregierung hat im Rahmen des Internetauftrittes des Landes die Salzburger Landes-Zeitung (SLZ) in deutscher Sprache herauszugeben. Der Inhalt der Salzburger Landes-Zeitung ist von der Landesregierung über die Adresse www.salzburg.gv.at zur Abfrage bereit zu halten.
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