§ 11 § 11Abgabenbefreiung
In Kraft seit 14. Dezember 2005
Up-to-date
Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen und die Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
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