Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien wie Entlohnungs-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen dürfen Kriterien, die zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes führen können, für die Beurteilung der Tätigkeit nicht herangezogen werden.
L-GlBG 2005 · Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005
§ 6 § 6
…§ 6 Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen Bei der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien wie Entlohnungs-, Verwendungs- und…
§ 43 § 43
…§ 43 Verfahren (1) Auf das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission sind die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16, 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG anzuwenden. (2…
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