Beiträge zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen dürfen vom Land mit Zustimmung des Beamten von seinem Monatsbezug abgezogen werden. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Für das Wirksamwerden von Zustimmung und Widerruf gilt § 89 Abs. 3 sinngemäß.
§ 93 L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 93 Abzug von Beiträgen
…§ 93 Beiträge zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen dürfen vom Land mit Zustimmung des Beamten von seinem Monatsbezug abgezogen werden. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Für das…
§ 50 L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 50 Anfall, Kürzung und Einstellung des Entgeltes
…Monatsentgeltes. (5) Soweit im § 49 nicht anderes bestimmt wird, sind die Abs 1 bis 4 auch auf die Kinderzulage sinngemäß anzuwenden. (6) § 93 L-BG ist für den Abzug von Beiträgen zu kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen bei Vertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden. (7) Hat ein Vertragsbediensteter auf Grund eines gerichtlichen Urteils oder der Entscheidung…
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