§ 81 Möglichkeiten
In Kraft seit 01. April 1999
Up-to-date
§ 81 Möglichkeiten — L-BG
Beamte erreichen ein höheres Gehalt durch:
1. Vorrückung (§§ 82 bis 84),
2. Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe (§ 85),
3. Zeitvorrückung (§ 87) und
4. Beförderung (§ 88).