L-BG
Gliederung
10. Abschnitt Disziplinäre Verantwortlichkeit
§ 34 Disziplinarstrafen
(1) Disziplinarstrafen sind
1. der Verweis;
2. die Geldbuße bis zur Höhe eines halben Monatsbezuges oder eines halben Monatseinkommensunter Ausschluss der Kinderzulage;
3. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Monatsbezügen bzw von fünf Monatseinkommen unter Ausschluss der Kinderzulage;
4. die Entlassung.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Z 2 und 3 ist von dem Monatsbezug bzw dem Monatseinkommen auszugehen, der bzw das dem Beamten aufgrund seiner besoldungsrechtlichen Stellung im Zeitpunkt der Fällung des Disziplinarerkenntnisses bzw im Zeitpunkt der Verhängung der Disziplinarverfügung gebührt. Allfällige Kürzungen des Monatsbezuges bzw des Monatseinkommens sind bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen.
§ 34 L-BG · L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 34 Disziplinarstrafen
…§ 34 (1) Disziplinarstrafen sind 1. der Verweis; 2. die Geldbuße bis zur Höhe eines halben Monatsbezuges oder eines halben Monatseinkommensunter Ausschluss der Kinderzulage; 3. die Geldstrafe…
§ 60 Außerordentliche Rechtsmittel
…drei Jahren festgesetzten Fristen im Disziplinarverfahren zehn Jahre betragen. (3) Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zum Nachteil des Beschuldigten ist nur innerhalb der im § 34 festgelegten Fristen zulässig. Im Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag des Beschuldigten und im Fall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf über den…
§ 15j Wiedereingliederungsteilzeit
…Wiedereingliederungsteilzeit sind in den §§ 92a Abs 1a und 98 Abs 1a geregelt. Als Monatsbezug im Sinn der §§ 34 Abs 1, 48 Abs 2 und 120 gilt während einer Wiedereingliederungsteilzeit jener Monatsbezug, der dem Beamten im letzten Monat vor der Wiedereingliederungsteilzeit zugestanden…
§ 9 LB-GG · LB-GG · Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
§ 9 Zuordnungsänderung
…Z 1 ; 2. bei Vertragsbediensteten das Vorliegen von Kündigungs- oder Entlassungsgründen; 3. bei Beamtinnen und Beamten die rechtskräftige Verhängung einer Disziplinarstrafe gemäß § 34 Abs 1 Z 3 L-BG . (9) Eine befristete Zuordnungsänderung kann ohne Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs 1, 2 oder 8 vorgenommen werden, wenn sie 1. für die Dauer einer…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 12 Disziplinäre Verantwortlichkeit
…§ 12 Auf Dienstpflichtverletzungen finden die §§ 33 bis 39 und 41 bis 70 des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 ( L-BG ) sinngemäß mit folgenden Maßgaben Anwendung: 1. Die im § 36 Abs 4 L-BG enthaltene Verweisung bezieht sich auf § 31 Abs…
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