§ 9
In Kraft seit 06. Februar 2010
Up-to-date
entfällt; LGBl. 45/2000 vom 11.09.2000
§ 9 KKG · KKG · Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz
§ 9 Verzeichnis der zugelassenen Kreditdienstleister
…§ 9. (1) Die FMA hat über alle Kreditdienstleister, die in Österreich für die Erbringung von Dienstleistungen zugelassen sind und die in Österreich Dienste gemäß § …
§ 13 Freiheit zur Erbringung von Kreditdienstleistungen in einem Aufnahmemitgliedstaat
…bestätigen. Die FMA hat die in Österreich zur Erbringung von Kreditdienstleistungen berechtigten Kreditdienstleister aus anderen Mitgliedstaaten sowie Einzelheiten zum Herkunftsmitgliedstaat in dem in § 9 genannten Verzeichnis zu erfassen.…
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